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Stand: Eckpunkte liegen vor, Gesetzentwurf folgt

Kartenzahlung wird ab 2027 voraussichtlich Pflicht.

Die Bundesregierung plant, dass jeder Betrieb neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbietet. Für Handel, Gastronomie, Dienstleister und Automaten. Ohne Mindestbetrag, ohne Aufschlag. Hier finden Sie den aktuellen Stand, und wir sagen Ihnen, was das für Ihren Betrieb heißt.

  • Basis: Eckpunkte des Finanzministeriums
  • Für Läden, Gastro und Automaten
  • Einschätzung kostenlos

Betroffenheits-Check

Frage 1 von 3

Was betreiben Sie?

Was die Bundesregierung plant

Es gibt noch kein Gesetz. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das seit September 2026 mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Die Regeln sollen 2027 gelten.

Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer IHK oder einem Rechtsanwalt.

Was heißt das für meinen Betrieb? Einschätzung anfordern
  1. 2025
    KoalitionsvertragUnion und SPD vereinbaren: Bei Alltagsgeschäften soll jeder selbst entscheiden, ob er bar oder digital bezahlt.
  2. Sept. 2026
    Eckpunkte des Finanzministeriums (aktueller Stand)Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit für Handel, Gastronomie und Dienstleister. Mindestens ein europäisches Verfahren. Kein Mindestbetrag, keine Aufschläge. Ausnahmen nur für nichtkommerzielle Anbieter.
  3. Ende 2026
    Geplant: Referentenentwurf und KabinettErst hier steht fest, ob es Übergangsfristen oder Härtefallregeln für vorhandene Geräte gibt.
  4. 2027
    Geplant: Bundestag, Bundesrat, InkrafttretenAb dann wäre ein Betrieb, der nur Bargeld nimmt, nicht mehr regelkonform.

Wer betroffen wäre, und wer nicht

Die Eckpunkte nennen Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Gemeint ist jeder Ort, an dem Waren oder Leistungen direkt bezahlt werden, auch bei kleinen Beträgen.

Betroffen: Läden, Restaurants, Cafés, Friseure, Taxis
Bezahlung vor Ort, gewerblich: erfasst.
Betroffen: Marktstände, Foodtrucks, Saisonbetriebe
Ebenfalls erfasst. Eine Ausnahme für mobile oder saisonale Betriebe ist nicht vorgesehen.
Betroffen: Automaten, SB-Waschboxen, Münzgeräte
Nicht ausdrücklich genannt. Nach dem Wortlaut aber voraussichtlich erfasst.
Ausgenommen: Vereine, Wohltätigkeit, Dorffeste, Flohmärkte
Nichtkommerziell: laut Eckpunkten ausgenommen.

Nicht sicher, ob es Sie betrifft? Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen, was die Umstellung kosten würde.

Beratung anfragen

Drei Vorgaben aus den Eckpunkten

Nicht jedes Kartenlesegerät erfüllt sie. Darauf kommt es an.

  • Vorgabe 1

    Mindestens ein europäisches Verfahren

    Ein Lesegerät nur für Visa und Mastercard reicht voraussichtlich nicht. In Deutschland heißt europäisch in der Praxis: girocard.

    Alle unsere Terminals nehmen girocard kontaktlos an, zusätzlich zu Visa, Mastercard, Apple Pay und Google Pay.
  • Vorgabe 2

    Kein Mindestbetrag

    Auch 2,50 Euro für einen Espresso oder 1 Euro am Staubsauger müssen digital bezahlbar sein. Bei kleinen Beträgen entscheidet der Tarif, ob sich das rechnet.

    Wir rechnen die Gebühren für Ihren typischen Bon durch. girocard ist laut Bundesbank die günstigste Kartenart.
  • Vorgabe 3

    Kein Aufschlag für Kunden

    Die Gebühr darf nicht auf den Kunden umgelegt werden. Das Terminal muss deshalb zuverlässig und günstig im Betrieb sein.

    An der Kasse: Terminal mit Kassenanbindung und Trinkgeldabfrage. Am Automaten: Terminal mit eigener SIM, Schutzgehäuse und Fernwartung.
Welche Gebühren bei Ihrem Bon anfallen, rechnen wir Ihnen kostenlos vor.

So läuft die Umstellung

Ihr Betrieb läuft weiter. Bargeld bleibt. Sie brauchen keine neue Kasse und keine IT.

Angebot anfragen
  1. 1

    Kurzes Gespräch oder ein paar Fotos

    Sie sagen uns, was Sie betreiben und wie Sie heute kassieren. Bei Automaten reichen Fotos von Steuerung und Münzprüfer. Sie bekommen einen Festpreis.

  2. 2

    Einrichtung und Installation

    Wir richten den Akzeptanzvertrag ein, liefern das Terminal fertig konfiguriert und testen jede Zahlungsart mit Ihnen. Automaten und Waschboxen rüstet unser Techniker vor Ort um.

  3. 3

    Laufender Betrieb

    Gutschrift der Umsätze am nächsten Werktag. Alle Zahlungen im Portal. Bei einem Defekt schicken wir ein Ersatzgerät.

Der Gesetzentwurf wird noch 2026 erwartet. Wer jetzt umstellt, hat freie Terminwahl und Zeit zum Testen.

Beratung anfragen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Beratung anfragen

Nein. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vom September 2026, das zwischen den Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett, die Regeln sollen ab 2027 gelten. Bis zur Verabschiedung kann sich noch etwas ändern.

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Wir schreiben Ihnen dreimal: wenn der Referentenentwurf kommt, wenn das Kabinett beschließt und wenn das Gesetz gilt. Jeweils mit einer Einschätzung, was das für Ihren Betrieb bedeutet.