Stand: · EU-Trilog läuft, Einigung bis Ende 2026 angestrebt
Digitaler Euro: Müssen Betriebe ihn annehmen?
Die EU verhandelt zwei Verordnungen. Die eine sichert Bargeld ab, die andere führt den digitalen Euro ein. Hier steht, was davon für Ihren Betrieb relevant ist.
Zwei Verordnungen, zwei verschiedene Fragen
Die Bargeld-Verordnung (Kommissionsvorschlag Juni 2023, Parlamentsposition Juni 2026, Trilog seit Juli 2026) soll Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel sichern. Sie sieht eine Annahmepflicht für Bargeld bei persönlicher Anwesenheit vor. Pauschale „Kein Bargeld“-Schilder wären unzulässig. Sie schreibt Bargeld vor, nicht Karte.
Die Digitaler-Euro-Verordnung (Rat: Position vom 19. Dezember 2025. Parlament: Verhandlungsmandat vom 9. Juli 2026 mit 416 zu 169 Stimmen. Trilog läuft) soll regeln, wer den digitalen Euro annehmen muss. Nach der Parlamentsposition: Wer digitale Zahlungen annimmt, soll auch den digitalen Euro annehmen müssen. Ausnahmen sind für Selbstständige sowie kleine und Kleinstbetriebe ohne digitale Zahlungen vorgesehen. Für Händlerentgelte sollen Preisobergrenzen gelten.
Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Alle Angaben nach dem Stand vom 22. September 2026. Bei jedem Trilog-Schritt aktualisieren wir diese Seite.
- Juni 2023KommissionsvorschlägeDie EU-Kommission legt zwei Verordnungsentwürfe vor: zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld (COM(2023) 364) und zur Einführung des digitalen Euro.
- 19. Dez. 2025Rat: Position zum digitalen EuroDie Mitgliedstaaten einigen sich auf ihre Verhandlungsposition zur Digitaler-Euro-Verordnung.
- Juni 2026Parlament: Position zur Bargeld-VerordnungDas EU-Parlament beschließt seine Position: Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, Annahmepflicht bei persönlicher Anwesenheit, pauschale „Kein Bargeld“-Schilder unzulässig.
- 9. Juli 2026Parlament: Verhandlungsmandat zum digitalen Euro (aktueller Stand)Mit 416 zu 169 Stimmen nimmt das EU-Parlament sein Mandat an. Kern: Wer digitale Zahlungen annimmt, soll auch den digitalen Euro annehmen müssen. Der Trilog läuft.
- Ende 2026Geplant: Einigung im TrilogRat, Parlament und Kommission streben eine Einigung bis Jahresende an. Erst dann stehen Ausnahmen und Entgeltobergrenzen fest.
- 2. Hj. 2027Geplant: EZB-PilotDie Europäische Zentralbank plant einen Pilotbetrieb des digitalen Euro ab dem zweiten Halbjahr 2027.
- 2029Möglicher StartNach heutigem Zeitplan wäre eine Ausgabe des digitalen Euro frühestens 2029 möglich.
Einordnung: Die EU zwingt niemanden, digital zu werden
Die EU sagt nach der Parlamentsposition: Wenn digital, dann auch digitaler Euro. Die Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit selbst käme, falls sie kommt, aus dem nationalen Vorhaben der Bundesregierung, das wir auf der Startseite beschreiben.
Nationale Kartenannahmepflichten gibt es in Europa bereits: in Italien (Bußgelder seit 2022), in Belgien (mindestens ein elektronisches Zahlungsmittel seit 2022) und in Griechenland.
- Wer wäre betroffen?Nach der Parlamentsposition Betriebe, die bereits digitale Zahlungen annehmen. Wer nur Bargeld nimmt, wäre von der EU-Regel nicht erfasst, vom nationalen Vorhaben aber voraussichtlich schon.
- Ab wann?Einigung im Trilog bis Ende 2026 angestrebt, EZB-Pilot ab dem zweiten Halbjahr 2027, Start frühestens 2029.
- Was heißt das für ein Terminal, das heute installiert wird?Es sollte den digitalen Euro später per Software-Update annehmen können. Fragen Sie den Hersteller nach einer schriftlichen Zusage, bevor Sie kaufen.
- Was kostet die Annahme?Die Verordnung sieht Obergrenzen für Händlerentgelte vor. Konkrete Werte stehen erst nach dem Trilog fest.
Erst einmal das nationale Vorhaben prüfen
Ob Sie ab 2027 voraussichtlich ein Terminal brauchen, klärt der Betroffenheits-Check auf der Startseite oder auf der Seite Ihrer Branche.
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