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Stand: Eckpunkte liegen vor, Gesetzentwurf folgt

Fachgeschäfte müssen ab 2027 voraussichtlich Karte nehmen.

Die Bundesregierung plant eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit für den gesamten stationären Handel, unabhängig von Branche und Umsatz, ohne Mindestbetrag und ohne Aufschlag. Wir liefern inhabergeführten Geschäften Terminals, die zur vorhandenen Kasse passen.

  • girocard, Visa, Mastercard, Apple Pay
  • Anbindung an gängige Kassensysteme

Betroffenheits-Check Fachgeschäfte

Frage 1 von 2

Wie nehmen Sie heute Zahlungen an?

Was die Bundesregierung plant

Es gibt noch kein Gesetz. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das seit September 2026 mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Die Regeln sollen 2027 gelten.

Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer IHK oder einem Rechtsanwalt.

Was heißt das für meinen Betrieb? Einschätzung anfordern
  • Bargeld plus mindestens eine digitale OptionFür Handel, Gastronomie und Dienstleister, überall, wo vor Ort bezahlt wird. Ein Schild „Nur Barzahlung“ wäre damit unzulässig.
  • Mindestens ein europäisches VerfahrenWelche Karten Sie annehmen, bleibt Ihnen überlassen. girocard sollte dabei sein.
  • Kein Mindestbetrag, kein Aufschlag„Karte erst ab 10 Euro“ und Gebühren für den Kunden sind nicht vorgesehen.
  • Ausnahmen nur für NichtkommerziellesVereine, Wohltätigkeit, Dorffeste, Flohmärkte. Härtefallregeln werden geprüft, sind aber nicht entschieden.

Was das für Ihr Geschäft bedeutet

Viele Läden haben „Nur bar“-Schilder mit den Gebühren begründet. Die geplante Regel lässt das nicht mehr zu. Die Tarife haben sich inzwischen geändert.

  • Keine Umsatzgrenze, keine Ausnahme nach Größe

    Die Eckpunkte sehen keine Bagatellgrenze vor. Ob 50.000 oder 5 Millionen Euro Jahresumsatz, die Pflicht würde gleich gelten.

    Tarife für kleine Geschäfte ohne hohe Grundgebühr, prozentual auf den Umsatz. Kein Terminalkauf nötig, Miete ist möglich.
  • Reparatur und Sonderanfertigung

    Schuhmacher, Änderungsschneiderei, Fahrradwerkstatt: Dienstleistungen, die vor Ort bezahlt werden, sind ausdrücklich genannt.

    Ein Terminal deckt Verkauf und Dienstleistung ab. Beleg per QR-Code oder gedruckt, Trinkgeldabfrage abschaltbar.
  • Kasse und Terminal als Einheit

    Ein Terminal, das nicht mit der Kasse spricht, verdoppelt die Arbeit beim Tagesabschluss.

    Wir binden das Terminal an gängige Kassensysteme an. Für Geschäfte ohne Kasse liefern wir TSE-Kasse und Terminal als Paket.

Nicht sicher, ob es Sie betrifft? Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen, was die Umstellung für Fachgeschäfte kosten würde.

Beratung anfragen

So kommen Sie zum Terminal

Sie behalten Kasse, Ablauf und Bargeld. Das Terminal steht meist nach einem kurzen Termin.

Angebot anfragen
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    Kurzes Gespräch, passendes Gerät

    Wir klären Kassensystem, Anzahl der Kassen und den Monatsumsatz über die Kasse. Danach bekommen Sie einen Festpreis für Gerät und Gebühren.

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    Vertrag und Einrichtung

    Wir richten den Akzeptanzvertrag ein, liefern das Terminal fertig konfiguriert und testen jede Zahlungsart mit Ihnen. Sie brauchen keine IT-Kenntnisse.

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    Laufender Betrieb

    Gutschrift am nächsten Werktag, alle Umsätze im Portal, Ersatzgerät bei Defekt. Support per E-Mail, auch abends und am Wochenende.

Fragen aus dem Einzelhandel

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Beratung anfragen

Nach den Eckpunkten ja. Ausnahmen sind nur für nichtkommerzielle Organisationen vorgesehen, nicht nach Umsatz oder Betriebsgröße. Ob Härtefallregeln kommen, wird noch geprüft.

Noch Fragen? Beratung anfragen

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Lieber erst informiert bleiben?

Wir schreiben Ihnen dreimal: wenn der Referentenentwurf kommt, wenn das Kabinett beschließt und wenn das Gesetz gilt. Jeweils mit dem, was es für Fachgeschäfte konkret bedeutet.