Stand: · Eckpunkte liegen vor, Gesetzentwurf folgt
Salons müssen ab 2027 voraussichtlich Karte nehmen.
Die Bundesregierung plant eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit für Dienstleister, ohne Mindestbetrag und ohne Aufschlag. Für Salons, die bisher wegen der Kosten nur Bargeld nehmen, gibt es inzwischen Terminals ohne hohe Grundgebühr.
- girocard, Visa, Mastercard, Apple Pay
- Trinkgeldabfrage auf dem Terminal
Was die Bundesregierung plant
Es gibt noch kein Gesetz. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das seit September 2026 mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Die Regeln sollen 2027 gelten.
Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer IHK oder einem Rechtsanwalt.
Was heißt das für meinen Betrieb? Einschätzung anfordern- Bargeld plus mindestens eine digitale OptionFür Handel, Gastronomie und Dienstleister, überall, wo vor Ort bezahlt wird. Ein Schild „Nur Barzahlung“ wäre damit unzulässig.
- Mindestens ein europäisches VerfahrenWelche Karten Sie annehmen, bleibt Ihnen überlassen. girocard sollte dabei sein.
- Kein Mindestbetrag, kein Aufschlag„Karte erst ab 10 Euro“ und Gebühren für den Kunden sind nicht vorgesehen.
- Ausnahmen nur für NichtkommerziellesVereine, Wohltätigkeit, Dorffeste, Flohmärkte. Härtefallregeln werden geprüft, sind aber nicht entschieden.
Was das für Ihren Salon bedeutet
Dienstleister sind in den Eckpunkten ausdrücklich genannt. Drei Punkte, die Salonbetreiber am häufigsten fragen.
Trinkgeld bleibt
Die Sorge vieler Friseure: Mit Karte gibt es kein Trinkgeld mehr. Die Erfahrung zeigt das Gegenteil, wenn das Terminal danach fragt.
Trinkgeldabfrage mit Vorschlagswerten auf dem Kundendisplay. Das Trinkgeld wird getrennt ausgewiesen, damit es beim Team ankommt.Gebühren beim 25-Euro-Haarschnitt
Mit dem falschen Tarif zahlen Sie eine Grundgebühr, egal ob 5 oder 500 Kunden im Monat kommen.
Kleine Salons bekommen einen Tarif ohne hohe Grundgebühr, nur prozentual auf den Umsatz. girocard bleibt die günstigste Karte.Kasse und Terminal zusammen
Viele Salons kassieren mit Terminkalender und Geldschublade. Ein Terminal allein reicht nicht, wenn die Kasse fehlt.
Terminal, das mit gängiger Salon-Software zusammenarbeitet. Oder Kasse und Terminal als Paket, inklusive TSE und Tagesabschluss.
Typischer Bon in Friseure und Kosmetikstudios: ca. 40 €. Bei diesem Betrag entscheidet der Tarif, ob sich Kartenzahlung rechnet. girocard ist laut Bundesbank die günstigste Kartenart. Wir rechnen es Ihnen für Ihre Umsätze vor.
Kostenlos vorrechnen lassenNicht sicher, ob es Sie betrifft? Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen, was die Umstellung für Friseure und Kosmetikstudios kosten würde.
Beratung anfragenSo kommen Sie zum Terminal
Das Terminal steht meist nach einem kurzen Termin. Sie behalten Ihre Software und Ihre Abläufe.
Angebot anfragen- 1
Kurzes Gespräch, passendes Gerät
Wir klären, ob Sie eine Salon-Software nutzen, wie viele Kassenplätze Sie haben und wie viel Umsatz im Monat über die Kasse geht. Dann bekommen Sie einen Preis, der zum Salon passt.
- 2
Vertrag und Einrichtung
Wir richten den Akzeptanzvertrag ein, liefern das Terminal fertig konfiguriert und testen jede Zahlungsart mit Ihnen. Sie brauchen keine IT-Kenntnisse.
- 3
Laufender Betrieb
Gutschrift am nächsten Werktag, alle Umsätze im Portal, Ersatzgerät bei Defekt. Support per E-Mail, auch abends und am Wochenende.
Fragen aus Salons und Studios
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Beratung anfragenNach unserer Erfahrung nicht, wenn das Terminal aktiv nach Trinkgeld fragt. Die Vorschlagswerte legen Sie fest. Das Trinkgeld wird separat gebucht und ausgewiesen.
Einschätzung für Ihren Salon anfordern.
Sagen Sie uns, wie Sie heute kassieren. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung, welches Gerät zu Ihren Salon passt und was es kostet. Kostenlos und unverbindlich.
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Nur Updates zum Gesetz, keine Beratung.
Lieber erst informiert bleiben?
Wir schreiben Ihnen dreimal: wenn der Referentenentwurf kommt, wenn das Kabinett beschließt und wenn das Gesetz gilt. Jeweils mit dem, was es für Friseure und Kosmetikstudios konkret bedeutet.