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Stand: Eckpunkte liegen vor, Gesetzentwurf folgt

Restaurants müssen ab 2027 voraussichtlich Karte nehmen.

Die Bundesregierung plant eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit, ohne Mindestbetrag und ohne Aufschlag. „Nur bar“ und „Karte erst ab 20 Euro“ wären damit vorbei. Wir liefern mobile Terminals, die mit Ihrer Kasse verbunden sind und Trinkgeld abfragen.

  • girocard, Visa, Mastercard, Apple Pay
  • Mobile Terminals mit Trinkgeldabfrage

Betroffenheits-Check Restaurants

Frage 1 von 2

Wie nehmen Sie heute Zahlungen an?

Was die Bundesregierung plant

Es gibt noch kein Gesetz. Es gibt ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, das seit September 2026 mit den anderen Ministerien abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Die Regeln sollen 2027 gelten.

Wir sind kein Anwalt und keine Behörde. Verbindliche Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer IHK oder einem Rechtsanwalt.

Was heißt das für meinen Betrieb? Einschätzung anfordern
  • Bargeld plus mindestens eine digitale OptionFür Handel, Gastronomie und Dienstleister, überall, wo vor Ort bezahlt wird. Ein Schild „Nur Barzahlung“ wäre damit unzulässig.
  • Mindestens ein europäisches VerfahrenWelche Karten Sie annehmen, bleibt Ihnen überlassen. girocard sollte dabei sein.
  • Kein Mindestbetrag, kein Aufschlag„Karte erst ab 10 Euro“ und Gebühren für den Kunden sind nicht vorgesehen.
  • Ausnahmen nur für NichtkommerziellesVereine, Wohltätigkeit, Dorffeste, Flohmärkte. Härtefallregeln werden geprüft, sind aber nicht entschieden.

Was das für Ihr Restaurant bedeutet

Drei Punkte, die bei den geplanten Regeln oft übersehen werden, und wie Sie sie lösen.

  • Der Espresso an der Theke

    Ein Mindestbetrag für Kartenzahlung wäre nicht mehr zulässig. Auch 2,50 Euro müssen per Karte oder Handy bezahlbar sein.

    Tarif ohne Mindestumsatz und ohne Grundgebühr pro Zahlung. Bei girocard kostet der Espresso Sie wenige Cent.
  • Kassieren am Tisch

    Wer die Karte nur an der Kasse nimmt, lässt Gäste warten und Personal laufen. Gäste erwarten das Terminal am Tisch.

    Mobiles Terminal mit WLAN und 4G, Akku für eine Schicht, Rechnung splitten und Trinkgeld abfragen direkt am Tisch.
  • Kartenumsätze in der TSE-Kasse

    Jede Kartenzahlung muss in Ihrer Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung landen. Sonst wird der Tagesabschluss zur Handarbeit.

    Wir verbinden das Terminal mit gängigen Kassensystemen oder liefern Kasse und Terminal als Paket mit automatischem Abschluss.

Typischer Bon in Restaurants: ca. 25 €. Bei diesem Betrag entscheidet der Tarif, ob sich Kartenzahlung rechnet. girocard ist laut Bundesbank die günstigste Kartenart. Wir rechnen es Ihnen für Ihre Umsätze vor.

Kostenlos vorrechnen lassen

Nicht sicher, ob es Sie betrifft? Wir prüfen das kostenlos und sagen Ihnen, was die Umstellung für Restaurants kosten würde.

Beratung anfragen

So kommen Sie zum Terminal

Ihr Betrieb läuft weiter, Bargeld bleibt. Sie brauchen keine neue Kasse und keine IT.

Angebot anfragen
  1. 1

    Kurzes Gespräch, passendes Gerät

    Wir klären, wie viele Terminals Sie brauchen, ob Sie am Tisch kassieren und welche Kasse Sie nutzen. Danach bekommen Sie einen Festpreis pro Gerät und Monat.

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    Vertrag und Einrichtung

    Wir richten den Akzeptanzvertrag ein, liefern das Terminal fertig konfiguriert und testen jede Zahlungsart mit Ihnen. Sie brauchen keine IT-Kenntnisse.

  3. 3

    Laufender Betrieb

    Gutschrift am nächsten Werktag, alle Umsätze im Portal, Ersatzgerät bei Defekt. Support per E-Mail, auch abends und am Wochenende.

Fragen aus der Gastronomie

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Beratung anfragen

Die Eckpunkte verlangen das nicht. Es lohnt sich trotzdem: Gäste, die mit Karte zahlen, geben Trinkgeld, wenn das Terminal danach fragt. Die Vorschlagswerte legen Sie fest.

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Sagen Sie uns, wie Sie heute kassieren. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Einschätzung, welches Gerät zu Ihr Restaurant passt und was es kostet. Kostenlos und unverbindlich.

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Lieber erst informiert bleiben?

Wir schreiben Ihnen dreimal: wenn der Referentenentwurf kommt, wenn das Kabinett beschließt und wenn das Gesetz gilt. Jeweils mit dem, was es für Restaurants konkret bedeutet.