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Eckpunktepapier des Finanzministeriums bekannt geworden

Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte für eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Bezahlmöglichkeit in die Ressortabstimmung gegeben. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Nach Berichten von dpa, ZDF und Tagesschau hat das Bundesfinanzministerium ein Eckpunktepapier zu einer Pflicht für digitale Bezahlmöglichkeiten in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Das Papier selbst ist nicht veröffentlicht; die folgenden Angaben stammen aus der Berichterstattung.

Was in den Eckpunkten steht

  • Bargeld plus mindestens eine digitale Option. Betriebe in Handel, Gastronomie und bei Dienstleistungen sollen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten, überall dort, wo vor Ort bezahlt wird.
  • Mindestens ein europäisches Verfahren. Welche Karten oder Apps ein Betrieb annimmt, bleibt ihm überlassen, aber mindestens ein europäisches Bezahlverfahren soll darunter sein. In Deutschland ist das in der Praxis die girocard.
  • Kein Mindestbetrag, kein Aufschlag. Umsatzgrenzen wie „Karte erst ab 10 Euro“ und Zusatzkosten für Kunden sind nicht vorgesehen.
  • Ausnahmen nur für Nichtkommerzielles. Vereine, Wohltätigkeitsorganisationen, Dorffeste und Flohmärkte sollen ausgenommen sein. Härtefallregeln für Bestandsgeräte werden geprüft, sind aber nicht entschieden.

Wie es weitergeht

Das Ministerium strebt einen Kabinettsbeschluss noch 2026 an. Danach folgen Bundestag und Bundesrat. Die Regeln sollen nach den bisherigen Plänen 2027 gelten. Bis zur Verabschiedung können sich Inhalt, Ausnahmen und Fristen ändern.

Grundlage des Vorhabens ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025, in dem die Wahlfreiheit beim Bezahlen vereinbart wurde. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Digitale Bezahloption“ (BT-Drucksache 21/1573) vom 24. September 2025 bestätigt.

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